Sommerrodungsverbot

Beiträge zum Thema Sommerrodungsverbot

Umwelt
Bäume, die nicht bis Ende Februar gefällt wurden, müssen vorerst stehen bleiben, auch wenn sie Bauvorhaben behindern. | Foto:  Bernd Wähner

Ab März darf nicht gefällt werden
Sommerrodungsverbot gilt für ein halbes Jahr

Vom 1. März bis zum 30. September gilt das Sommerrodungsverbot. Darauf weist das Umwelt- und Naturschutzamt hin. Dieses Verbot der Fällung während der Vegetationsperiode bezieht sich nicht nur auf die Beseitigung geschützter Baumarten, sondern auch auf Baumarten und Gehölzbestände, die nicht der Berliner Baumschutzverordnung unterliegen. „Bäume und Sträucher bieten einen wichtigen Lebensraum für viele Tierarten“, erklärt der für Umwelt und Grünflächen zuständige Stadtrat Martin Schaefer (CDU)....

  • Bezirk Lichtenberg
  • 16.02.23
  • 333× gelesen
Umwelt
Auf etlichen Baugrundstücken, wie hier an der Salzmannstraße, fanden oder finden bis Ende Februar noch Baumfällungen statt. Ab 1. März ist das bis Anfang Oktober nicht mehr möglich. | Foto: Bernd Wähner
3 Bilder

Baumfällungen nur noch im Februar
Ab März gilt dann das Sommerrodungsverbot

Das Bezirksamt weist nachdrücklich darauf hin, dass vom 1. März bis zum 30. September, also während der Vegetationsperiode, das Sommerrodungsverbot gilt. In dieser Zeit des Wachstums sind Bäume und Sträucher besonders geschützt. Sie dürfen weder gefällt noch beschnitten werden, um ihre Entwicklung nicht zu beeinträchtigen. Brütende Vögel und andere Tiere werden so ebenfalls geschützt. Gemäß Paragraph 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zu...

  • Bezirk Lichtenberg
  • 19.02.21
  • 144× gelesen
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