Gegen das wilde Abstellen
Schärfere Regelungen für E-Roller und Co.
Seit 1. September gelten neue Regelungen für Unternehmen, die E-Roller und E-Bikes verleihen. Die Senatsverkehrsverwaltung will mit dem novellierten Straßennutzungsgesetz das oftmals wilde Abstellen der Leihfahrzeuge reduzieren. Anbieter von E-Rollern und Co. brauchen jetzt eine Sondernutzungserlaubnis. Einige Bedingungen, die daran geknüpft sind: Pro Standort, der zuvor ausgewiesen wird, sind nicht mehr als vier Fahrzeuge erlaubt, mindestens 2,30 Meter der Gehwegbreite müssen frei bleiben. Die...