Gegen das wilde Abstellen
Neue Regelungen für E-Scooter und Co.
Seit 1. September gelten neue Regelungen für Unternehmen, die E-Roller und E-Bikes verleihen. Die Senatsverkehrsverwaltung will mit dem novellierten Straßennutzungsgesetz das oftmals wilde Abstellen reduzieren. Anbieter von E-Rollern und Co. brauchen jetzt eine Sondernutzungserlaubnis. Einige Bedingungen, die daran geknüpft sind: An den Standorten, die gemeinsam mit den Bezirken ausgewiesen werden sollen, sind nicht mehr als vier Fahrzeuge erlaubt, mindestens 2,30 Meter der Gehwegbreite müssen...