Sondernutzungserlaubnis

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Sack-Container dürfen zum Abholen nur mit Erlaubnis auf öffentlichem Straßenland abgestellt werden. | Foto: Bezirksamt

Sack-Container müssen genehmigt sein

Reinickendorf. Für Grundstückseigner kann Laubentsorgung teuer werden. Denn: Um einen Sack-Container aufzustellen, muss eine Erlaubnis her.Grundstücksbesitzer sind dazu verpflichtet, das Laub vor ihren Grundstücken auf öffentlichem Straßenland zu entfernen. Dafür kaufen sie entweder einen speziellen Laubsack von der BSR für vier Euro. Oder sie lassen einen Ein-Kubikmeter-Sack-Container von einer Firma aufstellen. Doch Vorsicht: Werden diese Sack-Container zum Abholen auf die Straße gestellt,...

  • Reinickendorf
  • 05.03.15
  • 209× gelesen
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