Ohne Bescheid kein Sozialticket
Helga. D. aus Friedrichshain-Kreuzberg bezieht eine Rente mit ergänzender Altersgrundsicherung. Diese muss sie jedes Jahr beim Sozialamt neu beantragen. Den Antrag hatte die ältere Dame wie immer pünktlich gestellt, denn mit dem Bescheid kommt sie auch in den Genuss des Sozialtickets der BVG. Die Zeit indes verrann, ohne dass der Bescheid bei ihr eingetroffen wäre. In dieser Lage bat die Rentnerin die Kummer-Nummer um Hilfe. Diese fragte beim zuständigen Sozialamt nach und bat um eine schnelle...