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Schulden bei der Krankenkasse

Werner A. benötigte dringend seinen Grundsicherungsbescheid. Es hatten sich Schulden bei seiner Krankenkasse angesammelt, die er aus eigener Kraft nicht zurückzahlen konnte. Wer jedoch Anspruch auf Grundsicherung hat, bei dem zahlt das Sozialamt die Beiträge zur Krankenkasse. In einem Schreiben teilte ihm die Krankenkasse allerdings mit, dass einige Fragen dringend geklärt werden müssten. Den Antrag auf Grundsicherung hatte Werner A. gestellt, aber schon längere Zeit vom Amt nichts mehr gehört....

  • Mahlsdorf
  • 02.08.24
  • 115× gelesen
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