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Auto und Verkehr
Zwar dürfen Radfahrer ihre Räder solange parken, wie sie möchten. Ist das Fahrrad allerdings schrottreif, kann die Kommune es entfernen. | Foto: Jens Kalaene

Langzeitparkende Fahrräder: Schrott darf entsorgt werden

Irgendwo abgestellte, schrottreife Räder werden nach einer gewissen Zeit von der Kommune einkassiert. Ein nur geparktes, nicht aber aufgegebenes Rad, darf hingegen nicht weggeräumt werden. "Es gibt keine begrenzte Parkdauer für gebrauchstüchtige Fahrräder", erklärt Roland Huhn, Rechtsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club. Doch durch Wind und Wetter wird das Rad nicht besser. "Ist ein Fahrrad nur noch Schrott, darf es entfernt werden", sagt Huhn. Dabei gibt es objektive Merkmale, doch...

  • Mitte
  • 02.09.15
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