Materialien zu: Balkone als „ortstypisches Gestaltungsmerkmal“ im Landhausviertel
Kann denn die Verfasserin des Gutachtens nicht weiterhelfen?
Mit einer zweiten Ergänzung vom 22.2.2020: Ensembleschutz gefordert Seit über einem Jahr geht es um die Streitfrage, ob die Anbringung von Balkonen an Häusern im Landhausquartier (Berliner Straße 65-66* (Abb. 1) und Barstraße 11-12) sich als Modernisierungsmaßnahme mit der Erhaltungssatzung verträgt, die für diesen Teil von Wilmersdorf gilt. Zwei Standpunkte Die Mieter möchten das nicht, weil Balkone ihrer Meinung nach die Häuser verunstalten und außerdem wegen des großen Gartens überflüssig...