Stallpflicht für Geflügel
Reinickendorf. Geflügel, das in einem Abstand von bis zu 500 Metern Entfernung zu den Uferbereichen der Havel, des Tegeler Sees, Heiligensee, Flughafensee und Hohenzollernkanal gehalten wird, muss in geschlossene Ställe verlegt werden. Das geht aus einer am 18. Februar in Kraft getretenen Allgemeinverfügung des Bezirksamtes hervor. Hintergrund sind die zuletzt verstärkt aufgetretenen Fälle von Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt. Die toten Tiere wurden zwar bisher nicht in Reinickendorf,...