Anhänger auf Pkw-Stellplätzen
Stellplätze für Autos dürfen auch für Anhänger genutzt werden. Jedenfalls solange sie angemeldet und fahrtüchtig sind, wie sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg ergibt, über die die Zeitschrift "Der Wohnungseigentümer" (Heft 3-2015) berichtet (Az.: 318 S 107/13). In dem verhandelten Fall hatte eine Frau einen Pkw-Anhänger auf ihrem Stellplatz abgestellt. Die anderen Eigentümer verlangten von der Frau, den Anhänger zu entfernen. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. mag