Sonstiges
Alter schützt vor Steuer nicht: Was Senioren beachten müssen
Seit dem Jahr 2005 werden die Renten stärker besteuert. Ob Rentner eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen, hängt von der Höhe der Bruttorente und dem Jahr des Rentenbeginns ab. Bei einem ledigen Rentner, der beispielsweise im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen ist, beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 50 Prozent. Eine Monatsbruttorente bis 1599 Euro bleibt allerdings steuerfrei. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2015 liegt der steuerliche Anteil schon bei 70...