Tipps und Service
Flüchtlingshilfe mit Steuervorteil
Wer Geld an Organisationen der Flüchtlingshilfe spendet, kann auch steuerlich profitieren: Für Spenden aus dem Zeitraum vom 1. August 2015 bis 31. Dezember 2016 gilt unabhängig vom überwiesenen Betrag der vereinfachte Spendenabzug. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor (Az.: IV C 4 - S 2223/07/0015 :015). Als Nachweis reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes, wie beispielsweise ein Kontoauszug. Bei Onlinebanking genüge als...