Steuerrecht

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Info ans Finanzamt: Einsatzdauer für Leiharbeiter

Leiharbeitnehmer sind laut Arbeitsvertrag meist in ganz Deutschland einsetzbar. Die jeweilige Einsatzstelle einschließlich der Einsatzdauer wird in der Regel schriftlich mitgeteilt. Doch Vorsicht: Wird die Einsatzdauer in dem Schreiben nicht konkret angegeben, können Beschäftigte unter Umständen nicht mehr die vollen Fahrtkosten geltend machen, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Der Hintergrund: In den Meldungen wird die Dauer des Einsatzes häufig mit der Formulierung...

  • Mitte
  • 11.12.15
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