Von Stiftung an Genossenschaft
Neukölln. Wieder hat das Bezirksamt sein Vorkaufsrecht ausgeübt. Der ursprüngliche Erwerber des Hauses Laubestraße 2 hatte sich zuvor geweigert, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen und damit die Regeln des Milieuschutzes zu akzeptieren. Nun geht das Gebäude an die Stiftung „Umverteilen!“, die es anschließend per Erbbaurecht an die Selbstbaugenossenschaft Berlin vergibt. Das Modell Stiftung-Genossenschaft findet in Neukölln zum zweiten Mal Anwendung. „Jedes Haus und jeder Vorkauf sind...