Einbahnstraße Uferpromenade
Kladow. Ab Freitag, 26. Mai und voraussichtlich bis zum 30. September gilt auf der Uferpromenade am Groß Glienicker See eine temporäre Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Krampnitzer Weg. Das betrifft den Bereich zwischen der Uferpromenade 42c/42b und der Zufahrt zum Parkplatz Nr. 19 im Bereich der Badewiese. Auf beiden Straßenseiten existiert ein Halteverbot. Die Vorgabe ist Teil eines „abgestuften Maßnahmeplans“, so Ordnungsamtsstadträtin Tanja Franzke (CDU) am 24. Mai in der BVV. In den...