Sturmschaden

Beiträge zum Thema Sturmschaden

Bauen und Wohnen

Sturmschäden sofort melden

Wenn ein Sturm tobt, kann das mitunter fatale Folgen haben. Betroffene sollten ihren Versicherer dann unverzüglich informieren, damit sie den vollen Versicherungsschutz nicht gefährden. Das ist telefonisch oder per Mail möglich. Es reiche aber, sich innerhalb von zwei bis drei Tagen an den Versicherer zu wenden, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn eine genaue Frist gibt es dafür nicht. mag

  • Mitte
  • 19.01.16
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