Türöffnung

Beiträge zum Thema Türöffnung

Tipps und Service

Vermieter darf die Tür öffnen lassen

In einem Notfall darf der Vermieter ausnahmsweise die Tür zu Wohnungen seiner Mieter öffnen lassen."Wenn es zum Beispiel einen Rohrbruch gegeben hat und der Mieter nicht erreichbar ist, darf sich der Vermieter unter Umständen Zutritt zu der Wohnung verschaffen", erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. "Schließlich muss er in einem solchen Fall dafür sorgen, dass der Schaden nicht größer wird." Allerdings darf der Vermieter die Tür auch im Ernstfall nicht...

  • Mitte
  • 14.04.14
  • 310× gelesen
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.