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Vermieter darf die Tür öffnen lassen
In einem Notfall darf der Vermieter ausnahmsweise die Tür zu Wohnungen seiner Mieter öffnen lassen."Wenn es zum Beispiel einen Rohrbruch gegeben hat und der Mieter nicht erreichbar ist, darf sich der Vermieter unter Umständen Zutritt zu der Wohnung verschaffen", erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. "Schließlich muss er in einem solchen Fall dafür sorgen, dass der Schaden nicht größer wird." Allerdings darf der Vermieter die Tür auch im Ernstfall nicht...