Tempolimit "bei Nässe"
Solange Wasser noch in den offenporigen Asphalt der Straße eindringt, gilt das Tempolimit mit dem Zusatz "bei Nässe" nicht. "Laut der Rechtsprechung gilt die Fahrbahn erst dann als nass, wenn sich ein geschlossener Wasserfilm darauf gebildet hat", sagt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Je rauer der Asphalt, desto länger dauert es in der Regel, bis man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten muss. dpa-Magazin / mag