Bauen und Wohnen
Mietkosten für Tiefgarage
Nicht alle Mieter müssen zwangsläufig die laufenden Kosten für den Betrieb einer Tiefgarage tragen. Möglich ist das nur, wenn mit der Wohnung auch ein Tiefgaragenstellplatz vermietet wird. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Sind Wohnung und Tiefgaragenstellplatz voneinander getrennt angemietet, dann hängt es davon ab, ob im Mietvertrag über den Stellplatz vereinbart wurde, dass die Betriebskosten getragen werden müssen. dpa-Magazin / mag