Umwelt
Fliegender Handel nicht erlaubt
Tiergarten. Fliegende Händler und Verkäufe aus Bauchläden sind in der historischen Mitte Berlins vom Fernsehturm bis zum S-Bahnhof Tiergarten und vom Hauptbahnhof bis zum Landwehrkanal seit 2007 verboten. Das gilt auch für das gesamte Regierungsviertel mit der Straße des 17. Juni, dem Brandenburger Tor und dem Großen Tiergarten. Aber offenbar hält sich kaum einer daran. Denn das Bezirksamt droht jetzt mit saftigen Geldbußen. Wer sich nicht ans Verbot für den "mobilen Handel" hält, muss mit bis...