Bundestag debattiert zu Trisomie-21-Test als Kassenleistung
Eine ethische Frage
Der Bundestag hat seine besten Momente, wenn er ohne Fraktionszwang über ein Thema debattiert. So, als es darum ging, ob Krankenkassen bei Schwangeren die Kosten der Untersuchung auf Trisomie 21 übernehmen sollen. Sie gibt nahezu eindeutige Klarheit darüber, ob bei einem Ungeborenen das Down-Syndrom, eine geistige Behinderung, vorliegt. Vom sozialen Standpunkt aus ist der Vorstoß zu bejahen. Ob jemand diesen Test machen kann, darf keine Frage des Geldbeutels sein. Viel entscheidender finde ich...