Zum Sommermärchen darf es laut werden
Bundeskabinett beschließt Public-Viewing-Verordnung mit Lärmschutzausnahmen zur Fußball-EM
Alle hoffen auf ein neues Sommermärchen für Deutschlands Nationalteam zur Fußball-Europameisterschaft vom 14. Juni bis 14. Juli. Fehlender Jubel fällt als Ausrede schon mal aus, falls Julian Nagelsmanns Kicker nicht begeistern. Denn die Bundesregierung hat für die UEFA Fußball-EM eine Public-Viewing-Verordnung und entsprechende Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Spiele auch spätabends im Freien öffentlich übertragen werden. Behörden können problemlos...