Die Gartenstadt bewahren: Zu viele Verstöße gegen Erhaltungsverordnung in Frohnau?
Frohnau. Gleich zwei Anträge zur Gartenstadt Frohnau diskutierte jetzt der Bauausschuss: Mit besserem Infomaterial und drastischeren Strafen bei Verstößen will die CDU-Fraktion erreichen, dass die im Ortsteil geltende Erhaltungsverordnung befolgt wird. Seit 1997 gilt in der Gartenstadt Frohnau eine sogenannte Erhaltungsverordnung nach Paragraf 172 des Baugesetzbuchs. Der Erlass ist für Grundstücks- und Hausbesitzer bindend – und soll helfen, den besonderen städtebaulichen Charakter des...