Jobs und Karriere
Irrtum geht zulasten des Arbeitgebers
Laut Gesetz ist eine Befristung ohne Sachgrund maximal für zwei Jahre erlaubt - dauert sie länger, haben Angestellte einen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag.Verrechnet sich der Arbeitgeber bei der Befristung und sie dauert aus Versehen länger als gesetzlich erlaubt, geht das zu seinen Lasten. Der Arbeitnehmer muss unbefristet eingestellt werden. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelstag hin. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern...