Tipps und Service
Unterhalt absetzen
Geschiedene können Unterhaltszahlungen an ihren Ex-Partner steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Das Finanzamt erkennt maximal 13 805 Euro als Sonderausgaben an. Hinzu kommen Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung, die für die geschiedenen oder getrennt lebenden Ex-Partner übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Unterhaltsempfänger diese Gelder versteuert. Wichtig zu beachten: Diese Höchstgrenze gilt auch, wenn...