Untervermietung

Beiträge zum Thema Untervermietung

Soziales

100 Jahre Groß-Berlin
Wohnungsnot in Berlin

Berlin entwickelte sich zur Jahrhundertwende zur wohl größten Mietskasernenstadt der Welt, denn die Behausungsziffer lag mit durchschnittlich 78 Bewohnern pro Wohngebäude deutlich über der anderer Großstädte. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren 251 550 Einzimmerwohnungen mit 768 837 Bewohnern belegt. Oftmals lebte eine fünfköpfige Familie in der Küche, um das Wohnzimmer untervermieten zu können. Die Jahresmiete für ein beheizbares Zimmer lag damals bei rund 230 Mark, etwa ein Viertel des...

  • Mitte
  • 27.12.19
  • 54× gelesen
Politik

Home-Sharing geht weiter: Klarstellung zur Zweckentfremdung

Friedrichshain-Kreuzberg. Am 1. Mai endete in Berlin die zweijährige Übergangsfrist für angemeldete Ferienwohnungen. Sie müssen spätestens jetzt aufgegeben werden. Zumindest in Friedrichshain-Kreuzberg, wo der zuständige Stadtrat Knut Mildner-Spindler (Linke) noch einmal bekräftigte, dass es hier keine Ausnahmegenehmigungen geben soll. Anders verhalte es sich mit dem sogenannten Home-Sharing, der zeitweisen Vermietung einer Wohnung im privaten Rahmen oder das Aufnehmen eines Mitbewohners. Bei...

  • Friedrichshain
  • 07.05.16
  • 207× gelesen
Bauen und Wohnen

Mieter haftet bei Untervermietung: Vertrag muss eingehalten werden

Auch ein Untermieter muss sich an Regeln halten. Vermietet er Teile der Wohnung an Touristen, riskiert er die Kündigung des Hauptmietvertrags. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. November 2015 (Az.: 65 S 318/15). In dem verhandelten Fall war eine Fünf-Zimmer-Wohnung an eine Familie vermietet worden. Diese vermiete die Wohnung mit Zustimmung der Vermieterin unter. Der Untermieter allerdings vermietete einzelne Räume der Wohnung an Touristen – und zwar ohne Erlaubnis....

  • Mitte
  • 26.02.16
  • 115× gelesen
Bauen und Wohnen
Wer einen Teil seiner Wohnung untervermieten will, sollte seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. | Foto: Monique Wüstenhagen

Untervermietung darf in der Regel nicht verboten werden

Mieter dürfen ihre Wohnung teilweise untervermieten, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben. Berechtigt ist ein Interesse etwa, wenn die Familie sich verkleinert oder ein vorübergehender beruflicher Auslandsaufenthalt ansteht."Wichtig ist, dass dieses Interesse erst nach Vertragsabschluss entstanden ist", betont Eve Raatschen vom Hamburger Verein Mieter helfen Mietern. Verschlechtert sich die finanzielle Lage eines Mieters, so dass er die Miete alleine nicht mehr bezahlen könnte, muss der...

  • Mitte
  • 28.08.14
  • 1.340× gelesen
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