Urlauber

Beiträge zum Thema Urlauber

Tipps und Service

Urlaubern steht Schadenersatz zu

Urlaubern steht Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden zu, wenn der Veranstalter den Reisebeginn deutlich nach hinten verlegt und keine gleichwertige Ersatzreise anbietet.Außerdem sind sie in einem solchen Fall berechtigt, die Reise kostenlos zu stornieren. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 142 C 210/12) hervor, auf das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hinweist. In dem Fall hatte ein Vater für sich und seinen Sohn...

  • Mitte
  • 01.10.14
  • 64× gelesen
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.