Urteil

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Bauen und Wohnen

Defekte Asbestfliesen

Wenn asbesthaltige Bodenfliesen beschädigt sind, können sie als Mangel bewertet werden. Intakte Fliesen stellen demnach nicht ohne weiteres eine Gefahr dar. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor (Az.: 18 S 140/14), über die die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 18/2015) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. mag

  • Mitte
  • 15.12.15
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