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Die Haltung von Kleintieren, wie beispielsweise Meerschweinchen, gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. | Foto:  Industrieverband Heimtierbedarf (IVH)

Kleintiere in Mietwohnungen
Worauf Tierfreunde bei der Haltung achten müssen

Kleintiere dürfen grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Vermieters in Mietwohnungen gehalten werden – solange keine Belästigungen anderer Mieter oder Schäden an der Wohnung zu erwarten sind. Doch keine Regel ohne Ausnahmen. Immer wieder ist die Haltung tierischer Mitbewohner Anlass für gerichtliche Entscheidungen – die auch als Orientierung dienen können. Darf der Vermieter die Haltung von Kleintieren generell verbieten? „Nein“, erklärt Stephan Dingler, Rechtsanwalt und Justiziar des Verbands...

  • Mitte
  • 04.02.22
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