Umwelt
Baumfällungen nur noch im Februar
Ab März gilt dann das Sommerrodungsverbot
Das Bezirksamt weist nachdrücklich darauf hin, dass vom 1. März bis zum 30. September, also während der Vegetationsperiode, das Sommerrodungsverbot gilt. In dieser Zeit des Wachstums sind Bäume und Sträucher besonders geschützt. Sie dürfen weder gefällt noch beschnitten werden, um ihre Entwicklung nicht zu beeinträchtigen. Brütende Vögel und andere Tiere werden so ebenfalls geschützt. Gemäß Paragraph 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zu...