Vegetationsperiode

Beiträge zum Thema Vegetationsperiode

Umwelt
Auf etlichen Baugrundstücken, wie hier an der Salzmannstraße, fanden oder finden bis Ende Februar noch Baumfällungen statt. Ab 1. März ist das bis Anfang Oktober nicht mehr möglich. | Foto: Bernd Wähner
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Baumfällungen nur noch im Februar
Ab März gilt dann das Sommerrodungsverbot

Das Bezirksamt weist nachdrücklich darauf hin, dass vom 1. März bis zum 30. September, also während der Vegetationsperiode, das Sommerrodungsverbot gilt. In dieser Zeit des Wachstums sind Bäume und Sträucher besonders geschützt. Sie dürfen weder gefällt noch beschnitten werden, um ihre Entwicklung nicht zu beeinträchtigen. Brütende Vögel und andere Tiere werden so ebenfalls geschützt. Gemäß Paragraph 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zu...

  • Bezirk Lichtenberg
  • 19.02.21
  • 144× gelesen
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