Ab März darf nicht gefällt werden
Sommerrodungsverbot gilt für ein halbes Jahr
Vom 1. März bis zum 30. September gilt das Sommerrodungsverbot. Darauf weist das Umwelt- und Naturschutzamt hin. Dieses Verbot der Fällung während der Vegetationsperiode bezieht sich nicht nur auf die Beseitigung geschützter Baumarten, sondern auch auf Baumarten und Gehölzbestände, die nicht der Berliner Baumschutzverordnung unterliegen. „Bäume und Sträucher bieten einen wichtigen Lebensraum für viele Tierarten“, erklärt der für Umwelt und Grünflächen zuständige Stadtrat Martin Schaefer (CDU)....