Vergütung

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Jobs und Karriere

Recht auf Freistellung: Pflegezeit nur für enge Angehörige

Wird ein Angehöriger unerwartet pflegebedürftig, können sich Berufstätige derzeit zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen. Dabei besteht aber nicht die Pflicht, die zehn Tage am Stück zu nehmen. Wer sich zuerst fünf Tage und später noch einmal fünf Tage freistellen lassen möchte, kann das tun. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Grundsätzlich müssen Beschäftigte ihrem Chef sofort Bescheid geben, wenn sie zu Hause bleiben. Dabei reicht ein Anruf – auf der sicheren...

  • Mitte
  • 17.08.15
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