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Es darf auch weniger sein
Die verkürzte Form der Steuererklärung ist nur für Arbeitnehmer vorgesehen, die ihre Steuererklärung nicht online abgeben und die neben ihrem Gehalt keine weiteren Einkünfte und keine besonderen Werbungskosten oder außergewöhnliche Ausgaben haben. "Es lassen sich nur einige Sachverhalte eintragen, aber nicht alle", heißt es beim Bund der Steuerzahler. So bestehe zum Beispiel keine Möglichkeit, Unterstützungsleistungen einzutragen. Die abgespeckte Steuererklärung eignet sich insbesondere für...