Verleihung

Beiträge zum Thema Verleihung

Auto und Verkehr

Verliehen und verloren

Geht ein verliehenes Fahrrad kaputt oder wird gestohlen, bleibt man unter Umständen auf dem Schaden sitzen. Die Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall nicht, erklärt der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Denn Schäden an geliehenen Sachen sind meist vom Schutz ausgeschlossen. dpa-Magazin / mag

  • Mitte
  • 23.10.15
  • 64× gelesen
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.