Auto und Verkehr
Verliehen und verloren
Geht ein verliehenes Fahrrad kaputt oder wird gestohlen, bleibt man unter Umständen auf dem Schaden sitzen. Die Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall nicht, erklärt der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Denn Schäden an geliehenen Sachen sind meist vom Schutz ausgeschlossen. dpa-Magazin / mag