Bauen und Wohnen
Asbest in der Wohnung
Asbest in der Wohnung führt nicht automatisch zu einem Schadenersatzanspruch. Wollen Mieter ihren Vermieter deswegen in die Pflicht nehmen, müssen sie auch nachweisen können, dass die Asbestbelastung ursächlich für eine Erkrankung war. Die bloße Möglichkeit reicht jedenfalls nicht aus, entschied das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Az.: 237 C 375/13). dpa-Magazin / mag