Fallstricke beim Versicherungsschutz
Jedes Jahr werden zahlreiche Menschen unverschuldet in Unfälle verwickelt. Wer danach zu seinem Recht kommen will, muss wissen, was ihm zusteht und wie sich Ansprüche beziffern lassen."Lässt sich der Verursacher feststellen, muss er den angerichteten Schaden wiedergutmachen", erklärt Gerald Archangeli vom Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK). "Je nach Schwere des Unfalls kann das vom Ersetzen beschädigter Kleidung bis zur Zahlung einer lebenslangen Rente reichen." In solchen...