Pflege – wenn das Geld zu Ende geht III
Wann beteiligt sich das Sozialamt an den Pflegekosten?
Pflegebedürftige haben einen sogenannten Vermögensfreibetrag in Höhe von 10 000 Euro, den sie nicht für die Finanzierung der Pflege aufwenden müssen. Für Ehepartner kommen weitere 10 000 Euro hinzu. Reicht das restliche Geld nicht aus, sollten sich Betroffene rechtzeitig an das Sozialamt wenden. Es beteiligt sich in bestimmten Fällen an den Pflegekosten. „Die sogenannte Hilfe zur Pflege, die in Paragraf 63 Sozialgesetzbuch XII geregelt ist, erhalten zum Beispiel Personen, die keinen Anspruch...