Versondkosten

Beiträge zum Thema Versondkosten

Tipps und Service

Onlinekauf widerrufen

Das Zurücktreten von einem Onlinekauf funktioniert nicht einfach, indem man die Ware kommentarlos zurückschickt. Es gilt, den Widerruf eindeutig zu erklären. Außerdem muss der Käufer die Versandkosten tragen – es sei denn, der Verkäufer hat versäumt, das mitzuteilen oder er übernimmt die Kosten dafür freiwillig. Darauf weist das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz hin. mag

  • Mitte
  • 04.01.16
  • 40× gelesen
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.