Vertragsabschluss

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Bauen und Wohnen
Wer einen Teil seiner Wohnung untervermieten will, sollte seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. | Foto: Monique Wüstenhagen

Untervermietung darf in der Regel nicht verboten werden

Mieter dürfen ihre Wohnung teilweise untervermieten, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben. Berechtigt ist ein Interesse etwa, wenn die Familie sich verkleinert oder ein vorübergehender beruflicher Auslandsaufenthalt ansteht."Wichtig ist, dass dieses Interesse erst nach Vertragsabschluss entstanden ist", betont Eve Raatschen vom Hamburger Verein Mieter helfen Mietern. Verschlechtert sich die finanzielle Lage eines Mieters, so dass er die Miete alleine nicht mehr bezahlen könnte, muss der...

  • Mitte
  • 28.08.14
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