Verwaltungsgericht Berlin

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Bauen
Der Rundlokschuppen am S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf steht unter Denkmalschutz und muss als Denkmal gesichert werden. | Foto: Bernd Wähner
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Zwei von dreien
Gericht ordnet Sicherung der Technikdenkmäler am S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf an

Die Gebäude des ehemaligen Betriebswerks neben dem S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf gleichen Ruinen. Vor allem ins Auge sticht der marode Zustand des großen Rundlokschuppens. Neben ihm gehören aber auch noch ein Sozialgebäude sowie ein zweiter Ringlokschuppen zum Gebäudeensemble des Industriedenkmals „Prenzlauer Promenade/Betriebswerk Pankow“. Und für zwei der drei Gebäude muss der Grundstückseigentümer nun Sicherungsmaßnahmen durchführen. Das entschied die 13. Kammer des Berliner...

  • Heinersdorf
  • 29.01.19
  • 2.526× gelesen
  • 1
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