Moscheeverein gewinnt vor Gericht
Verfassungsschutz darf Gemeinde nicht mehr erwähnen
Die Neuköllner Begegnungsstätte (NBS), Trägerin der „Dar-as-Salam Moschee", darf nicht mehr im Verfassungsschutzbericht auftauchen. Das teilen ihre Anwälte mit. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe am 23. Juli festgestellt, dass die Erwähnung eine „unzulässige Verdachtsberichterstattung“ darstelle. Wie berichtet, hatte der Moscheeverein – sein Sitz ist an der Flughafenstraße 43 – im vergangenen Jahr dagegen geklagt, dass er im Verfassungsschutzbericht 2016 aufgeführt war. Es habe...