Verwaltungsgericht

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Kultur
Die Moschee an der Flughafenstraße 43. | Foto: Foto: Schilp

Moscheeverein gewinnt vor Gericht
Verfassungsschutz darf Gemeinde nicht mehr erwähnen

Die Neuköllner Begegnungsstätte (NBS), Trägerin der „Dar-as-Salam Moschee", darf nicht mehr im Verfassungsschutzbericht auftauchen. Das teilen ihre Anwälte mit. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe am 23. Juli festgestellt, dass die Erwähnung eine „unzulässige Verdachtsberichterstattung“ darstelle. Wie berichtet, hatte der Moscheeverein – sein Sitz ist an der Flughafenstraße 43 – im vergangenen Jahr dagegen geklagt, dass er im Verfassungsschutzbericht 2016 aufgeführt war. Es habe...

  • Neukölln
  • 26.07.18
  • 1.083× gelesen
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