Verwarngeld

Beiträge zum Thema Verwarngeld

Auto und Verkehr

Kein PLatz für Dauerparker

Anhänger dürfen nicht ewig an einer Stelle stehen. Laut Straßenverkehrsordnung darf ein Halter seinen Anhänger nur zwei Wochen auf derselben Stelle parken. Darauf weist der ADAC in München hin. Bei einem Verstoß wird der Anhänger im schlimmsten Fall abgeschleppt. Außerdem droht dem Halter ein Verwarngeld von 20 Euro. dpa-Magazin / mag

  • Mitte
  • 20.10.15
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