WirtschaftAnzeige
Nachbarschaftshilfe bei der Steuererklärung ist Schwarzarbeit
Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der gewerbsmäßigen Schwarzarbeit darf auf Nachbarschaftshilfe zur Erledigung der steuerlichen Pflichten grundsätzlich nicht zurückgegriffen werden. Frau Dolge und Frau Klabe vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. weisen darauf hin, dass Bekannte oder Nachbarn, die für Dritte die Steuer machen, sich selbst dann wegen Verstoßes gegen das Steuerberatungsgesetz strafbar machen, wenn sie für ihre verbotene Hilfe keine Gegenleistung erhalten. Durch...