Vollmacht

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Was genau in einem Testament steht, entscheidet immer der Erblasser selbst. Allerdings muss er sich dabei an ein paar Regeln halten. | Foto: Silvia Marks

Was zu beachten gilt: Testament schafft Klarheit für Hinterbliebene

Bei einer Erbengemeinschaft mit einem Ehepartner und zwei Kindern gilt laut der gesetzlichen Erbfolge: Der Ehepartner erbt zur Hälfte und die beiden Kindern jeweils zu einem Viertel. Wer diese gesetzlich vorgegebene Reihenfolge verändern will, muss ein Testament aufsetzen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Ein notarielles Testament, das ein Notar schreibt, oder ein privatschriftliches Testament. Das kann jede Person eigenhändig verfassen. Bei...

  • Mitte
  • 19.01.16
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