Etappensieg beim Vorkaufsrecht: Gericht hält Vorgehen für zulässig
Das ausgeübte Vorkaufsrecht des Bezirks bei der Immobilie Heimstraße 17 war zulässig. Das entschied am 17. Mai das Berliner Verwaltungsgericht. Die 13. Kammer begründete ihre Entscheidung unter anderem damit, weil ansonsten erhebliche Mietsteigerungen, beziehungsweise das Umwandeln in Wohnungseigentum zu befürchten wären. Die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wäre deshalb im konkreten Fall gefährdet. Dafür spreche bereits, dass die Abwendungsvereinbarung von der Klägerin nicht unterschrieben...