Wahlwerbung

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Politik

Vorsicht beim Plakatieren

Reinickendorf. Plakate zur Bundestagswahl 2017 dürfen erst sieben Wochen vor der Wahl am 24. September auf öffentlichem Straßenland gehängt werden. Darauf wies der zuständige Stadtrat Sebastian Maack (AfD) am 27. Juni im Ausschuss für Bürgerdienste hin. An Lichtmasten sind nur noch Hochformate erlaubt, historische Leuchten dürfen nicht mit Plakaten versehen werden. CS

  • Reinickendorf
  • 04.07.17
  • 54× gelesen
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