Wenn Corona mitspielt
Senat genehmigt zwei verkaufsoffene Sonntage im Advent
Der Senat hat die berlinweite Sonntagöffnung am zweiten und vierten Advent genehmigt – aber auch nur, wenn Corona es zulässt. Laut Berliner Ladenöffnungsgesetz sind jährlich acht Ausnahmen vom Sonntagsverkaufsverbot möglich, wenn „öffentliches Interesse“ besteht. Doch in diesem Jahr gab es wegen der Corona-Lockdowns und aufgrund ausgefallener Großveranstaltungen noch gar keinen verkaufsoffenen Sonntag. Handelsverbandschef Nils Busch-Petersen, für den das Ladenöffnungsgesetz ohnehin abgeschafft...