Bildung
Behinderten steht Geld zu
Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Wiedereingliederung. Verweigert der Arbeitgeber ihnen das, können Betroffene Entschädigung verlangen.Außerdem können sie gegebenenfalls ihre Wiedereingliederung einklagen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven (Az.: 3 Ca 3021/13) hervor. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. In dem Fall hatte ein Arbeitgeber die Wiedereingliederung einer schwerbehinderten Mitarbeiterin abgelehnt. Die Frau fühlte...